Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Rohrbach, Oberösterreich, Österreich

Polizei Helfenberg

Die Polizei Helfenberg befindet sich im Bezirk Rohrbach (Oberösterreich). Im Bezirk Rohrbach verzeichnet der Atlas fünf weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Bezirkspolizeikommando Rohrbach-Berg, etwa 12 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Rohrbach · sechs Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Rohrbach
Bundesland
Oberösterreich
Land
Österreich
In der Nähe

Weitere Einträge: Bezirk Rohrbach

Alle Einträge: Bezirk Rohrbach

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizei Helfenberg?

Die Anschrift lautet: Leonfeldner Str. 15, 4184 Helfenberg (Bezirk Rohrbach, Oberösterreich).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Anschrift lautet: Leonfeldner Str. 15, 4184 Helfenberg.

In welchem Bezirk liegt die Polizei Helfenberg?

Die Polizei Helfenberg liegt im Bezirk Rohrbach (Oberösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Rohrbach.

Gibt es im Bezirk Rohrbach weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Rohrbach fünf weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei Helfenberg auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 48,5445° N, 14,1435° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen