Lage auf der Karte
Bezirk Steyr-Land · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Steyr-Land
- Bundesland
- Oberösterreich
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Steyr-Land
- Polizeidirektion GarstenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Weyer an der EnnsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion WolfernDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiposten Sierning; Rotes Kreuz Ortsstelle SierningDienststelle der Bundespolizei
- Posten Bad HallDienststelle der Bundespolizei
- Forensisch-therapeutisches Zentrum GarstenForensisch-therapeutisches Zentrum
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Großraming?
Die Anschrift lautet: Eisenstraße 25, 4463 Großraming (Bezirk Steyr-Land, Oberösterreich).
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Großraming?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 4152-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Großraming erreichen Sie unter 059133 4152-100. Die Anschrift lautet: Eisenstraße 25, 4463 Großraming.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Großraming?
Die Polizeiinspektion Großraming liegt im Bezirk Steyr-Land (Oberösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Steyr-Land.
Gibt es im Bezirk Steyr-Land weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Steyr-Land fünf weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Großraming auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,8847° N, 14,5480° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Großraming eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet PI-O-Grossraming@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.