Lage auf der Karte
Bezirk Sankt Johann im Pongau · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Sankt Johann im Pongau
- Bundesland
- Salzburg
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Sankt Johann im Pongau
- Polizei-Inspektion Bad GasteinDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Altenmarkt im PongauDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion BischofshofenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Eben im PongauDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion FlachauDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion RadstadtDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Schwarzach im PongauDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion St. Johann im PongauDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion WerfenDienststelle der Bundespolizei
Häufig gestellte Fragen
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Wagrain?
Die Polizeiinspektion Wagrain liegt im Bezirk Sankt Johann im Pongau (Salzburg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Sankt Johann im Pongau.
Gibt es im Bezirk Sankt Johann im Pongau weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Sankt Johann im Pongau neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Wagrain auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,3384° N, 13,3038° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Wagrain eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich.