Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Steiermark, Österreich

Polizeiinspektion Kapfenberg

Die Polizeiinspektion Kapfenberg liegt im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Steiermark). Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag verzeichnet der Atlas acht weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Stadtpolizei Kapfenberg, etwa 1,6 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Bruck-Mürzzuschlag · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Bundesland
Steiermark
Land
Österreich
In der Nähe

Weitere Einträge: Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Alle Einträge: Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Kapfenberg?

Die Anschrift lautet: Wiener Straße 101, 8605 Kapfenberg (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Steiermark).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Anschrift lautet: Wiener Straße 101, 8605 Kapfenberg.

In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Kapfenberg?

Die Polizeiinspektion Kapfenberg liegt im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Steiermark). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bruck-Mürzzuschlag.

Gibt es im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag acht weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Kapfenberg auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4487° N, 15,3054° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen