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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Graz, Steiermark, Österreich

Polizeiinspektion Riesplatz – Graz

Die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz befindet sich in Graz (Steiermark). In Graz verzeichnet der Atlas 22 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Plüddemanngasse – Graz, etwa 1,5 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Graz · 26 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Graz
Bundesland
Steiermark
Land
Österreich
In der Nähe

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Alle Einträge: Graz

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz?

Die Anschrift lautet: Riesstraße 13, 8010 Graz.

Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 6592 100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz erreichen Sie unter 059133 6592 100. Die Anschrift lautet: Riesstraße 13, 8010 Graz.

In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz?

Die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz liegt in Graz (Steiermark). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Graz.

Gibt es in Graz weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Graz 22 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Riesplatz – Graz auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,0792° N, 15,4665° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft. Die nächstgelegene Justizanstalt im Atlas ist die Justizanstalt Graz-Jakomini (etwa 2,6 km).

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