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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Leibnitz, Steiermark, Österreich

Polizeiinspektion Leibnitz

Die Polizeiinspektion Leibnitz liegt im Bezirk Leibnitz (Steiermark). Im Bezirk Leibnitz verzeichnet der Atlas sieben weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Heimschuh, etwa 4,0 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Leibnitz · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Leibnitz
Bundesland
Steiermark
Land
Österreich
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Leibnitz?

Die Anschrift lautet: Mariengasse 2, 8430 Leibnitz.

Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Leibnitz?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet +4359 133 6160-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Leibnitz erreichen Sie unter +4359 133 6160-100. Die Anschrift lautet: Mariengasse 2, 8430 Leibnitz.

In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Leibnitz?

Die Polizeiinspektion Leibnitz liegt im Bezirk Leibnitz (Steiermark). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Leibnitz.

Gibt es im Bezirk Leibnitz weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Leibnitz sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Leibnitz auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 46,7765° N, 15,5465° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

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