Lage auf der Karte
Bezirk Murau · fünf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Murau
- Bundesland
- Steiermark
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Murau
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Stadl an der Mur?
Die Anschrift lautet: Stadl an der Mur 120, 8862 Stadl-Predlitz (Bezirk Murau, Steiermark).
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Stadl an der Mur?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 6366-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Stadl an der Mur erreichen Sie unter 059133 6366-100. Die Anschrift lautet: Stadl an der Mur 120, 8862 Stadl-Predlitz.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Stadl an der Mur?
Die Polizeiinspektion Stadl an der Mur liegt in Stadl-Predlitz im Bezirk Murau (Steiermark). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Murau.
Gibt es im Bezirk Murau weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Murau vier weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Stadl an der Mur auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,0867° N, 13,9804° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Stadl an der Mur eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet PI-ST-Stadl-an-der-Mur@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.