Lage auf der Karte
Bezirk Innsbruck-Land · 15 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Grenzpolizeiliche Dienststelle
- Bezirk
- Bezirk Innsbruck-Land
- Bundesland
- Tirol
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Innsbruck-Land
- Autobahnpolizei Schönberg im StubaitalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Seefeld in TirolDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion TelfsDienststelle der Bundespolizei
- Polizei FulpmesDienststelle der Bundespolizei
- Polizei NeustiftDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion AxamsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Hall in TirolDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion KematenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion LansDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Plon – Steinach am BrennerDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Steinach-WipptalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion WattensDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion ZirlDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei HallGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
Häufig gestellte Fragen
In welchem Bezirk liegt die Bahn Kontrollstelle Brennersee-Seehof?
Die Bahn Kontrollstelle Brennersee-Seehof liegt im Bezirk Innsbruck-Land (Tirol). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Innsbruck-Land.
Gibt es im Bezirk Innsbruck-Land weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Innsbruck-Land 14 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Bahn Kontrollstelle Brennersee-Seehof auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,0189° N, 11,5069° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich.