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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Bregenz, Vorarlberg, Österreich

Polizeiinspektion Höchst

Die Polizeiinspektion Höchst befindet sich im Bezirk Bregenz (Vorarlberg). Im Bezirk Bregenz verzeichnet der Atlas zwölf weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Hard, etwa 5,2 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Bregenz · 13 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Bregenz
Bundesland
Vorarlberg
Land
Österreich
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeiinspektion Höchst?

Die Anschrift lautet: Franz-Reiter Straße 15a, 6973 Höchst (Bezirk Bregenz, Vorarlberg).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Anschrift lautet: Franz-Reiter Straße 15a, 6973 Höchst.

In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Höchst?

Die Polizeiinspektion Höchst liegt im Bezirk Bregenz (Vorarlberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bregenz.

Gibt es im Bezirk Bregenz weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bregenz zwölf weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Höchst auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4604° N, 9,6361° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeiinspektion Höchst eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

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