Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Baden, Aargau, Schweiz

Stützpunkt Wettingen

Der Stützpunkt Wettingen liegt im Bezirk Baden (Kanton Aargau). Im Bezirk Baden verzeichnet der Atlas drei weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Stadtpolizei Baden, etwa 1,5 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Baden · fünf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Regionalpolizei Wettingen-Limmattal
Bezirk
Bezirk Baden
Kanton
Aargau
Land
Schweiz
In der Nähe

Weitere Einträge: Bezirk Baden

Alle Einträge: Bezirk Baden

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Telefonnummer hat der Stützpunkt Wettingen?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 056 417 92 00. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Stützpunkt Wettingen erreichen Sie unter 056 417 92 00.

In welchem Bezirk liegt der Stützpunkt Wettingen?

Der Stützpunkt Wettingen liegt im Bezirk Baden (Kanton Aargau). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Baden.

Gibt es im Bezirk Baden weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Baden drei weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Stützpunkt Wettingen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4662° N, 8,3264° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat der Stützpunkt Wettingen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet wettingen.posten@repol.ag.ch. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist das Bezirksgefängnis Baden (etwa 1,6 km).

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen