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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Arlesheim, Basel-Landschaft, Schweiz

Polizei Basel Landschaft

Die Polizei Basel Landschaft liegt in Reinach BL im Bezirk Arlesheim (Kanton Basel-Landschaft). Im Bezirk Arlesheim verzeichnet der Atlas neun weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Kantonspolizei Basellandschaft – Therwil, etwa 3,0 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Arlesheim · elf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Bezirk
Bezirk Arlesheim
Kanton
Basel-Landschaft
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Bezirk Arlesheim

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizei Basel Landschaft?

Die Anschrift lautet: Landererstrasse 1, 4153 Reinach BL (Bezirk Arlesheim, Kanton Basel-Landschaft).

Welche Telefonnummer hat die Polizei Basel Landschaft?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 061 553 41 17. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizei Basel Landschaft erreichen Sie unter 061 553 41 17. Die Anschrift lautet: Landererstrasse 1, 4153 Reinach BL.

In welchem Bezirk liegt die Polizei Basel Landschaft?

Die Polizei Basel Landschaft liegt in Reinach BL im Bezirk Arlesheim (Kanton Basel-Landschaft). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Arlesheim.

Gibt es im Bezirk Arlesheim weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Arlesheim neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei Basel Landschaft auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4944° N, 7,5927° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist das Gefängnis Muttenz (etwa 6,0 km).

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