Lage auf der Karte
Bezirk Arlesheim · elf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Polizeiposten
- Bezirk
- Bezirk Arlesheim
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Arlesheim
- Gemeindepolizei MuttenzStadt- oder Gemeindepolizei
- Gemeindepolizei OberwilStadt- oder Gemeindepolizei
- Gemeindepolizei MünchensteinStadt- oder Gemeindepolizei
- Gemeindepolizei AllschwilStadt- oder Gemeindepolizei
- Kantonspolizei Basellandschaft – TherwilPolizeiposten
- Polizei Basel-Landschaft (Allschwil)Polizeiposten
- Polizei Basel-Landschaft (Muttenz)Polizeiposten
- Polizeihauptposten BinningenPolizeiposten
- Polizeiposten AeschPolizeiposten
- Gefängnis MuttenzUntersuchungsgefängnis
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizei Basel Landschaft?
Die Anschrift lautet: Landererstrasse 1, 4153 Reinach BL (Bezirk Arlesheim, Kanton Basel-Landschaft).
Welche Telefonnummer hat die Polizei Basel Landschaft?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 061 553 41 17. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizei Basel Landschaft erreichen Sie unter 061 553 41 17. Die Anschrift lautet: Landererstrasse 1, 4153 Reinach BL.
In welchem Bezirk liegt die Polizei Basel Landschaft?
Die Polizei Basel Landschaft liegt in Reinach BL im Bezirk Arlesheim (Kanton Basel-Landschaft). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Arlesheim.
Gibt es im Bezirk Arlesheim weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Arlesheim neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizei Basel Landschaft auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,4944° N, 7,5927° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist das Gefängnis Muttenz (etwa 6,0 km).