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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Sissach, Basel-Landschaft, Schweiz

Polizeihauptposten Sissach

Der Polizeihauptposten Sissach liegt im Bezirk Sissach (Kanton Basel-Landschaft). Ebenfalls im Bezirk Sissach verzeichnet ist die Polizei Basel-Landschaft. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizei Basel-Landschaft, etwa 1,6 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Sissach · zwei Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Bezirk
Bezirk Sissach
Kanton
Basel-Landschaft
Land
Schweiz
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat der Polizeihauptposten Sissach?

Die Anschrift lautet: Hauptstrasse 2, 4450 Sissach.

Welche Telefonnummer hat der Polizeihauptposten Sissach?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 061 553 49 17. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

In welchem Bezirk liegt der Polizeihauptposten Sissach?

Der Polizeihauptposten Sissach liegt im Bezirk Sissach (Kanton Basel-Landschaft). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Sissach.

Gibt es im Bezirk Sissach weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Sissach eine weitere Polizeidienststelle; der Link steht weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Polizeihauptposten Sissach auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4621° N, 7,8199° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat der Polizeihauptposten Sissach eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pol.sissach@bl.ch. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Polizeihauptposten Sissach erreichen Sie unter 061 553 49 17. Die Anschrift lautet: Hauptstrasse 2, 4450 Sissach.

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