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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Basel-Stadt, Schweiz

Rheinpolizei Basel

Die Rheinpolizei Basel befindet sich im Kanton Basel-Stadt. Im Kanton Basel-Stadt verzeichnet der Atlas neun weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Spiegelhof – Basel, etwa 330 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Basel-Stadt · 13 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Kantonspolizei Basel-Stadt
Bezirk
Basel-Stadt
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Basel-Stadt

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Rheinpolizei Basel?

Die Anschrift lautet: Unterer Rheinweg 24, 4058 Basel (Basel-Stadt).

Wie erreiche ich die Rheinpolizei Basel telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 061 681 03 88. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Rheinpolizei Basel erreichen Sie unter 061 681 03 88. Die Anschrift lautet: Unterer Rheinweg 24, 4058 Basel.

In welchem Kanton liegt die Rheinpolizei Basel?

Die Rheinpolizei Basel liegt im Kanton Basel-Stadt. Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Basel-Stadt.

Gibt es im Kanton Basel-Stadt weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kanton Basel-Stadt neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Rheinpolizei Basel auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,5619° N, 7,5898° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Rheinpolizei Basel eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet rheinpolizei@jsd.bs.ch. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt (etwa 1,4 km).

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