Lage auf der Karte
Verwaltungskreis Seeland · sechs Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Justizvollzugsanstalt
- Träger
- Kanton Bern
- Verwaltungskreis
- Verwaltungskreis Seeland
- Kanton
- Bern
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Verwaltungskreis Seeland
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Massnahmenzentrum St. Johannsen?
Die Anschrift lautet: Neuhaus 40, 2525 Le Landeron (Verwaltungskreis Seeland, Kanton Bern).
Welche Telefonnummer hat das Massnahmenzentrum St. Johannsen?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 031 635 66 11. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erfahre ich, ob ein Angehöriger hier inhaftiert ist?
Listen der Inhaftierten werden in der Schweiz nicht veröffentlicht, und die Anstalten geben Dritten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel keine Auskunft. Nach einer Festnahme werden die Angehörigen in der Regel von den Behörden benachrichtigt; weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Einrichtung erreichen Sie unter 031 635 66 11.
Gibt es im Verwaltungskreis Seeland weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Verwaltungskreis Seeland eine weitere Einrichtung des Freiheitsentzugs; der Link steht weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Massnahmenzentrum St. Johannsen auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,0453° N, 7,0696° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Massnahmenzentrum St. Johannsen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was für eine Einrichtung ist das Massnahmenzentrum St. Johannsen?
Das Massnahmenzentrum St. Johannsen ist im Atlas als Justizvollzugsanstalt verzeichnet. In Justizvollzugsanstalten werden Freiheitsstrafen und stationäre Massnahmen vollzogen, im geschlossenen oder offenen Vollzug. Für Untersuchungshaft und kurze Strafen haben die Kantone eigene Untersuchungs-, Bezirks- oder Regionalgefängnisse.
Wie funktioniert ein Besuch im Massnahmenzentrum St. Johannsen?
Besuche regeln die kantonalen Vollzugsvorschriften und die Hausordnung der Einrichtung; sie müssen in der Regel vorher angemeldet werden. In der Untersuchungshaft braucht jeder Kontakt zudem eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 StPO). Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit und erfragen Sie die Besuchszeiten vorab unter 031 635 66 11.