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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Region Moesa, Graubünden, Schweiz

Centro della polizia stradale San Bernardino

Die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino befindet sich in der Region Moesa (Kanton Graubünden). Ebenfalls in der Region Moesa verzeichnet ist die Einrichtung Polizia Cantonale dei Grigioni - Mesocco. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Einrichtung Polizia Cantonale dei Grigioni - Mesocco, etwa 8,8 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Region Moesa · zwei Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Kantonspolizei Graubünden
Region
Region Moesa
Kanton
Graubünden
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Region Moesa

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 091 822 85 00. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino erreichen Sie unter 091 822 85 00.

In welcher Region liegt die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino?

Die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino liegt in der Region Moesa (Kanton Graubünden). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Region Moesa.

Gibt es in der Region Moesa weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in der Region Moesa eine weitere Polizeidienststelle; der Link steht weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Einrichtung Centro della polizia stradale San Bernardino auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 46,4643° N, 9,1851° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).

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