Lage auf der Karte
Bezirk Höfe · drei Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Untersuchungsgefängnis
- Träger
- Kanton Schwyz
- Bezirk
- Bezirk Höfe
- Kanton
- Schwyz
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Höfe
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Kantonsgefängnis Biberbrugg?
Die Anschrift lautet: Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau (Bezirk Höfe, Kanton Schwyz).
Welche Telefonnummer hat das Kantonsgefängnis Biberbrugg?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 041 819 56 40. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erfahre ich, ob ein Angehöriger hier inhaftiert ist?
Listen der Inhaftierten werden in der Schweiz nicht veröffentlicht, und die Anstalten geben Dritten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel keine Auskunft. Nach einer Festnahme werden die Angehörigen in der Regel von den Behörden benachrichtigt; weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Einrichtung erreichen Sie unter 041 819 56 40.
In welchem Bezirk liegt das Kantonsgefängnis Biberbrugg?
Das Kantonsgefängnis Biberbrugg liegt in Bennau im Bezirk Höfe (Kanton Schwyz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Höfe.
Wo liegt das Kantonsgefängnis Biberbrugg auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,1565° N, 8,7243° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Kantonsgefängnis Biberbrugg eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was für eine Einrichtung ist das Kantonsgefängnis Biberbrugg?
Das Kantonsgefängnis Biberbrugg ist im Atlas als Untersuchungsgefängnis verzeichnet. In Untersuchungs-, Bezirks- und Regionalgefängnissen werden vor allem Untersuchungs- und Sicherheitshaft vollzogen, daneben kurze Freiheitsstrafen.
Wie funktioniert ein Besuch im Kantonsgefängnis Biberbrugg?
Besuche regeln die kantonalen Vollzugsvorschriften und die Hausordnung der Einrichtung; sie müssen in der Regel vorher angemeldet werden. In der Untersuchungshaft braucht jeder Kontakt zudem eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 StPO). Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit und erfragen Sie die Besuchszeiten vorab unter 041 819 56 40.