Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Arbon, Thurgau, Schweiz

Polizeiposten Arbon

Der Polizeiposten Arbon liegt im Bezirk Arbon (Kanton Thurgau). Im Bezirk Arbon verzeichnet der Atlas zwei weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Romanshorn, etwa 7,2 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Arbon · drei Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Kantonspolizei Thurgau
Bezirk
Bezirk Arbon
Kanton
Thurgau
Land
Schweiz
In der Nähe

Weitere Einträge: Bezirk Arbon

Alle Einträge: Bezirk Arbon

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat der Polizeiposten Arbon?

Die Anschrift lautet: Bahnhofstrasse 16, 9320 Arbon.

Welche Telefonnummer hat der Polizeiposten Arbon?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 058 345 21 00. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Polizeiposten Arbon erreichen Sie unter 058 345 21 00. Die Anschrift lautet: Bahnhofstrasse 16, 9320 Arbon.

In welchem Bezirk liegt der Polizeiposten Arbon?

Der Polizeiposten Arbon liegt im Bezirk Arbon (Kanton Thurgau). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Arbon.

Gibt es im Bezirk Arbon weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Arbon zwei weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Polizeiposten Arbon auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,5141° N, 9,4348° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat der Polizeiposten Arbon eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen