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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Weinfelden, Thurgau, Schweiz

Polizeiposten Sulgen

Der Polizeiposten Sulgen liegt im Bezirk Weinfelden (Kanton Thurgau). Im Bezirk Weinfelden verzeichnet der Atlas drei weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Weinfelden, etwa 6,4 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Weinfelden · vier Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Kantonspolizei Thurgau
Bezirk
Bezirk Weinfelden
Kanton
Thurgau
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Bezirk Weinfelden

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat der Polizeiposten Sulgen?

Die Anschrift lautet: Bahnhofstrasse 19 (Bezirk Weinfelden, Kanton Thurgau).

Welche Telefonnummer hat der Polizeiposten Sulgen?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 058 345 23 60. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

In welchem Bezirk liegt der Polizeiposten Sulgen?

Der Polizeiposten Sulgen liegt im Bezirk Weinfelden (Kanton Thurgau). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Weinfelden.

Gibt es im Bezirk Weinfelden weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Weinfelden drei weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Polizeiposten Sulgen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,5417° N, 9,1831° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat der Polizeiposten Sulgen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Polizeiposten Sulgen erreichen Sie unter 058 345 23 60. Die Anschrift lautet: Bahnhofstrasse 19.

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