Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Vallemaggia, Tessin, Schweiz

Posto di Polizia Cantonale

Die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale befindet sich im Bezirk Vallemaggia (Kanton Tessin). Im Bezirk Vallemaggia ist keine weitere Polizeidienststelle verzeichnet. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Vallemaggia · ein Eintrag auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Bezirk
Bezirk Vallemaggia
Kanton
Tessin
Land
Schweiz
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 091 816 19 11. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale erreichen Sie unter 091 816 19 11.

In welchem Bezirk liegt die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale?

Die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale liegt im Bezirk Vallemaggia (Kanton Tessin). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Vallemaggia.

Wo liegt die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 46,3164° N, 8,6015° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Einrichtung Posto di Polizia Cantonale eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen