Lage auf der Karte
Bezirk Lausanne · elf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Polizeiposten
- Bezirk
- Bezirk Lausanne
- Kanton
- Waadt
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Lausanne
- Hôtel de police – LausannePolizeiposten
- Ouchy – LausannePolizeiposten
- Police cantonale vaudoisePolizeiposten
- Police LausannePolizeiposten
- Police cantonale vaudoise GendarmerieGendarmerieposten
- Poste de Gendarmerie du Mont-sur-LausanneGendarmerieposten
- Poste de Police de ChaillyPolizeiposten
- Poste de gendarmerie de Lausanne-CitéGendarmerieposten
- Prison du Bois-MermetUntersuchungsgefängnis
- Établissement du SimplonOffene Vollzugseinrichtung
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Einrichtung Poste de police – Lausanne?
Die Anschrift lautet: Route d'Oron 2, 1010 Lausanne.
Wie erreiche ich die Einrichtung Poste de police – Lausanne telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 021 315 15 15. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Poste de police – Lausanne erreichen Sie unter 021 315 15 15. Die Anschrift lautet: Route d'Oron 2, 1010 Lausanne.
In welchem Bezirk liegt die Einrichtung Poste de police – Lausanne?
Die Einrichtung Poste de police – Lausanne liegt im Bezirk Lausanne (Kanton Waadt). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Lausanne.
Gibt es im Bezirk Lausanne weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Lausanne acht weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Einrichtung Poste de police – Lausanne auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 46,5332° N, 6,6476° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist die Einrichtung Prison du Bois-Mermet (etwa 1,7 km).