Lage auf der Karte
Zug · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Polizeiposten
- Träger
- Zuger Polizei
- Bezirk
- Zug
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Zug
- Polizeidienststelle BaarPolizeiposten
- Polizeidienststelle ChamPolizeiposten
- Polizeidienststelle HünenbergPolizeiposten
- Polizeidienststelle Rotkreuz / RischPolizeiposten
- Polizeidienststelle SteinhausenPolizeiposten
- Polizeidienststelle ZugPolizeiposten
- Polizeidienststelle ÄgeritalPolizeiposten
- Justizvollzugsanstalt BostadelJustizvollzugsanstalt
- Strafanstalt ZugUntersuchungsgefängnis
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim?
Die Anschrift lautet: Alte Landstrasse 2a, 6313 Menzingen (Zug).
Welche Telefonnummer hat die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 041 723 66 85. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim erreichen Sie unter 041 723 66 85. Die Anschrift lautet: Alte Landstrasse 2a, 6313 Menzingen.
In welchem Kanton liegt die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim?
Die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim liegt im Kanton Zug. Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Zug.
Gibt es im Kanton Zug weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kanton Zug sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,1780° N, 8,5894° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeidienststelle Menzingen / Neuheim eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Bostadel (etwa 3,7 km).