Lage auf der Karte
Bezirk Uster · neun Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Stadt- oder Gemeindepolizei
- Träger
- Stadt Egg
- Bezirk
- Bezirk Uster
- Kanton
- Zürich
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Uster
- Polizeiposten DübendorfPolizeiposten
- Polizeiposten FällandenPolizeiposten
- Polizeiposten Gemeindepolizei VolketswilStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Stadtpolizei DübendorfStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Stadtpolizei UsterStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten UsterPolizeiposten
- Polizeiposten Uster BahnhofPolizeiposten
- Polizeiposten VolketswilPolizeiposten
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat der Polizeiposten Stadtpolizei Egg?
Die Anschrift lautet: Forchstrasse 149, 8132 Egg (ZH) (Bezirk Uster, Kanton Zürich).
Welche Telefonnummer hat der Polizeiposten Stadtpolizei Egg?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 043 277 11 80. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Polizeiposten Stadtpolizei Egg erreichen Sie unter 043 277 11 80. Die Anschrift lautet: Forchstrasse 149, 8132 Egg (ZH).
In welchem Bezirk liegt der Polizeiposten Stadtpolizei Egg?
Der Polizeiposten Stadtpolizei Egg liegt in Egg (ZH) im Bezirk Uster (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Uster.
Gibt es im Bezirk Uster weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Uster acht weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt der Polizeiposten Stadtpolizei Egg auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,3021° N, 8,6889° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO).