Lage auf der Karte
Main-Tauber-Kreis · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Main-Tauber-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Main-Tauber-Kreis
- Autobahnpolizei TauberbischofsheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten KülsheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten WeikersheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier Bad MergentheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier TauberbischofsheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation LaudaDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeirevier Wertheim?
Die Anschrift lautet: Wilhelm-Blos-Straße 1, 97877 Wertheim (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg).
Wie erreiche ich das Polizeirevier Wertheim telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 09342 91890. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Wertheim erreichen Sie unter 09342 91890. Die Anschrift lautet: Wilhelm-Blos-Straße 1, 97877 Wertheim.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Wertheim?
Das Polizeirevier Wertheim liegt im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Main-Tauber-Kreis.
Gibt es im Main-Tauber-Kreis weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Main-Tauber-Kreis 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Wertheim auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,7572° N, 9,5155° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Polizeirevier Wertheim eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet WERTHEIM.PREV@polizei.bwl.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.