Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland

Polizeistation Lauda

Die Polizeistation Lauda liegt in Lauda-Königshofen im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg). Im Main-Tauber-Kreis verzeichnet der Atlas 6 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Autobahnpolizei Tauberbischofsheim, etwa 5,4 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Main-Tauber-Kreis · sieben Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Main-Tauber-Kreis
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Main-Tauber-Kreis

Alle Einträge: Main-Tauber-Kreis

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeistation Lauda?

Die Anschrift lautet: I-park Tauberfranken 3, 97922 Lauda-Königshofen (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: I-park Tauberfranken 3, 97922 Lauda-Königshofen.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Lauda?

Die Polizeistation Lauda liegt in Lauda-Königshofen im Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Main-Tauber-Kreis.

Gibt es im Main-Tauber-Kreis weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Main-Tauber-Kreis 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Lauda auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 49,5547° N, 9,7117° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen