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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch

Das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Im Landkreis Nordwestmecklenburg verzeichnet der Atlas 15 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeistation Lützow, etwa 7,0 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Nordwestmecklenburg · 16 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Nordwestmecklenburg
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Nordwestmecklenburg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch?

Die Anschrift lautet: Fritz-Reuter-Straße 17, 19205 Gadebusch (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern).

In welchem Kreis liegt das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch?

Das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Nordwestmecklenburg.

Gibt es im Landkreis Nordwestmecklenburg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Nordwestmecklenburg 15 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,7082° N, 11,1204° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Kriminalkommissariat - Außenstelle Gadebusch eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Fritz-Reuter-Straße 17, 19205 Gadebusch.

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