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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock

Das 1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock liegt in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). In Rostock verzeichnet der Atlas 12 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt die Kriminalpolizeiinspektion Kröpeliner-Tor-Vorstadt.

Lage

Lage auf der Karte

Rostock · 13 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Rostock
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Rostock

Fragen

Häufig gestellte Fragen

In welchem Kreis liegt das 1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock?

Das 1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock liegt in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Rostock.

Gibt es in Rostock weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Rostock 12 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das 1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 54,0895° N, 12,1056° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das 1. Polizeirevier (Reutershagen) / Polizeiinspektion Rostock eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten.

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