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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Helmstedt, Niedersachsen, Deutschland

Polizeiinspektion Helmstedt

Die Polizeiinspektion Helmstedt liegt im Landkreis Helmstedt (Niedersachsen). Im Landkreis Helmstedt verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeistation Büddenstedt – Helmstedt, etwa 6,4 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Helmstedt · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Helmstedt
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Helmstedt

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Helmstedt?

Die Anschrift lautet: Am Ludgerihof 2, 38350 Helmstedt.

Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Helmstedt?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 05351 5210. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Helmstedt erreichen Sie unter 05351 5210. Die Anschrift lautet: Am Ludgerihof 2, 38350 Helmstedt.

In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Helmstedt?

Die Polizeiinspektion Helmstedt liegt im Landkreis Helmstedt (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Helmstedt.

Gibt es im Landkreis Helmstedt weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Helmstedt 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Helmstedt auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 52,2261° N, 11,0167° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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