Lage auf der Karte
Landkreis Helmstedt · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Helmstedt
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Helmstedt
- Polizei GraslebenDienststelle der Landespolizei
- Polizei SüpplingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion HelmstedtDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat KönigslutterDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat SchöningenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Büddenstedt – HelmstedtDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation VelpkeDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeistation Lehre?
Die Anschrift lautet: Marktstraße 1, 38165 Lehre (Landkreis Helmstedt, Niedersachsen).
Wie erreiche ich die Polizeistation Lehre telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 05308 990930. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Lehre erreichen Sie unter 05308 990930. Die Anschrift lautet: Marktstraße 1, 38165 Lehre.
In welchem Kreis liegt die Polizeistation Lehre?
Die Polizeistation Lehre liegt im Landkreis Helmstedt (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Helmstedt.
Gibt es im Landkreis Helmstedt weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Helmstedt 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeistation Lehre auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 52,3293° N, 10,6686° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.