Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Helmstedt, Niedersachsen, Deutschland

Polizeistation Lehre

Die Polizeistation Lehre befindet sich im Landkreis Helmstedt (Niedersachsen). Im Landkreis Helmstedt verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Polizeikommissariat Königslutter, etwa 13 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Helmstedt · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Helmstedt
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Landkreis Helmstedt

Alle Einträge: Landkreis Helmstedt

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Lehre?

Die Anschrift lautet: Marktstraße 1, 38165 Lehre (Landkreis Helmstedt, Niedersachsen).

Wie erreiche ich die Polizeistation Lehre telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 05308 990930. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Lehre erreichen Sie unter 05308 990930. Die Anschrift lautet: Marktstraße 1, 38165 Lehre.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Lehre?

Die Polizeistation Lehre liegt im Landkreis Helmstedt (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Helmstedt.

Gibt es im Landkreis Helmstedt weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Helmstedt 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Lehre auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 52,3293° N, 10,6686° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen