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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Polizei-Wache Erftstadt

Die Polizei-Wache Erftstadt liegt im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Im Rhein-Erft-Kreis verzeichnet der Atlas 11 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiwache Kerpen, etwa 10 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Rhein-Erft-Kreis · zwölf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Rhein-Erft-Kreis

Alle Einträge: Rhein-Erft-Kreis

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizei-Wache Erftstadt?

Die Anschrift lautet: Bonner Straße 38 (Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen).

Welche Telefonnummer hat die Polizei-Wache Erftstadt?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 02235 79032651. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizei-Wache Erftstadt erreichen Sie unter 02235 79032651. Die Anschrift lautet: Bonner Straße 38.

In welchem Kreis liegt die Polizei-Wache Erftstadt?

Die Polizei-Wache Erftstadt liegt im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Rhein-Erft-Kreis.

Gibt es im Rhein-Erft-Kreis weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Rhein-Erft-Kreis 11 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei-Wache Erftstadt auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 50,7997° N, 6,7707° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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