Lage auf der Karte
Mainz · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Mainz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Mainz
- 1. Einsatzhundertschaft Polizei Rheinland-PfalzDienststelle der Landespolizei
- Bundespolizeirevier MainzDienststelle der Bundespolizei
- Polizeidirektion MainzDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Mainz 1Dienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Mainz 3Dienststelle der Landespolizei
- Polizeipräsidium MainzDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeistation MainzDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz?
Die Anschrift lautet: Valenciapl. 2, 55118 Mainz.
Welche Telefonnummer hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 06131 65-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erreichen Sie unter 06131 65-0. Die Anschrift lautet: Valenciapl. 2, 55118 Mainz.
In welchem Kreis liegt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz?
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz liegt in Mainz (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Mainz.
Gibt es in Mainz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Mainz 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 50,0114° N, 8,2531° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.