Lage auf der Karte
Mainz · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Mainz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Mainz
- 1. Einsatzhundertschaft Polizei Rheinland-PfalzDienststelle der Landespolizei
- Bundespolizeirevier MainzDienststelle der Bundespolizei
- Landeskriminalamt Rheinland-PfalzDienststelle der Landespolizei
- Polizeidirektion MainzDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Mainz 1Dienststelle der Landespolizei
- Polizeipräsidium MainzDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeistation MainzDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Mainz 3?
Die Anschrift lautet: Regerstr. 10, 55127 Mainz.
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Mainz 3?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 06131 65-4310. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Mainz 3 erreichen Sie unter 06131 65-4310. Die Anschrift lautet: Regerstr. 10, 55127 Mainz.
In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Mainz 3?
Die Polizeiinspektion Mainz 3 liegt in Mainz (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Mainz.
Gibt es in Mainz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Mainz 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Mainz 3 auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,9618° N, 8,1998° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Mainz 3 eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pimainz3@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.