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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Trier, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Polizeidirektion Trier

Die Polizeidirektion Trier liegt in Trier (Rheinland-Pfalz). In Trier verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt die Kriminaldirektion Trier.

Lage

Lage auf der Karte

Trier · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Polizei Rheinland-Pfalz
Kreis
Trier
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Telefonnummer hat die Polizeidirektion Trier?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0651 97790. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeidirektion Trier erreichen Sie unter 0651 97790.

In welchem Kreis liegt die Polizeidirektion Trier?

Die Polizeidirektion Trier liegt in Trier (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Trier.

Gibt es in Trier weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Trier 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeidirektion Trier auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 49,7588° N, 6,6529° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeidirektion Trier eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pdtrier@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Trier (etwa 4,6 km).

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