Lage auf der Karte
Trier · neun Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Trier
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Trier
- Bundespolizeiinspektion TrierDienststelle der Bundespolizei
- Bundespolizeiinspektion Trier - Außenstelle HauptbahnhofDienststelle der Bundespolizei
- Kriminaldirektion TrierDienststelle der Landespolizei
- Kriminalinspektion TrierDienststelle der Landespolizei
- Polizeidirektion TrierDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion TrierDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeistation TrierDienststelle der Landespolizei
- Justizvollzugsanstalt TrierJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeipräsidium Trier?
Die Anschrift lautet: Salvianstraße 9, 54290 Trier.
Wie erreiche ich das Polizeipräsidium Trier telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0651 9779 0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeipräsidium Trier erreichen Sie unter 0651 9779 0. Die Anschrift lautet: Salvianstraße 9, 54290 Trier.
In welchem Kreis liegt das Polizeipräsidium Trier?
Das Polizeipräsidium Trier liegt in Trier (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Trier.
Gibt es in Trier weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Trier 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeipräsidium Trier auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,7569° N, 6,6348° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Polizeipräsidium Trier eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pwtrier@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Trier (etwa 3,5 km).