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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Dresden, Sachsen, Deutschland

Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof

Das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof befindet sich in Dresden (Sachsen). In Dresden verzeichnet der Atlas 23 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Citywache Altstadt, etwa 180 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Dresden · 26 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Kreis
Dresden
Bundesland
Sachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof?

Die Anschrift lautet: Wiener Platz 4, 01069 Dresden.

Wie erreiche ich das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0351 64754630. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof erreichen Sie unter 0351 64754630. Die Anschrift lautet: Wiener Platz 4, 01069 Dresden.

In welchem Kreis liegt das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof?

Das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof liegt in Dresden (Sachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Dresden.

Gibt es in Dresden weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Dresden 23 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,0406° N, 13,7319° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist der Abschiebungshaftanstalt/Ausreisegewahrsam (etwa 2,7 km).

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