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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Dresden, Sachsen, Deutschland

Polizeirevier Dresden-Süd

Das Polizeirevier Dresden-Süd liegt in Dresden (Sachsen). In Dresden verzeichnet der Atlas 23 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Polizeirevier Dresden-Süd | Außenstelle Leuben, etwa 1,6 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Dresden · 26 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Dresden
Bundesland
Sachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Dresden

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat das Polizeirevier Dresden-Süd?

Die Anschrift lautet: Niedersedlitzer Straße 19, 01239 Dresden.

Welche Telefonnummer hat das Polizeirevier Dresden-Süd?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0351 28660. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Dresden-Süd erreichen Sie unter 0351 28660. Die Anschrift lautet: Niedersedlitzer Straße 19, 01239 Dresden.

In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Dresden-Süd?

Das Polizeirevier Dresden-Süd liegt in Dresden (Sachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Dresden.

Gibt es in Dresden weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Dresden 23 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Polizeirevier Dresden-Süd auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,0104° N, 13,8007° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist der Abschiebungshaftanstalt/Ausreisegewahrsam (etwa 8,5 km).

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