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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein, Deutschland

Polizeistation Uetersen

Die Polizeistation Uetersen liegt im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein). Im Kreis Pinneberg verzeichnet der Atlas 14 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Elmshorn, etwa 7,5 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Pinneberg · 15 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Pinneberg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Kreis Pinneberg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeistation Uetersen?

Die Anschrift lautet: Marktstraße 34, 25436 Uetersen (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein).

Welche Telefonnummer hat die Polizeistation Uetersen?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04122 70530. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Uetersen erreichen Sie unter 04122 70530. Die Anschrift lautet: Marktstraße 34, 25436 Uetersen.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Uetersen?

Die Polizeistation Uetersen liegt im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Pinneberg.

Gibt es im Kreis Pinneberg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Pinneberg 14 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Uetersen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,6836° N, 9,6596° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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