Lage auf der Karte
Bezirk Schwaz · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Schwaz
- Bundesland
- Tirol
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Schwaz
- Polizeiinspektion JenbachDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion MayrhofenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Ried/ZillertalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion SchwazDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Strass im ZillertalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Zell am ZillerDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei SchwazGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing?
Die Anschrift lautet: Dorf 23f, 6210 Wiesing (Bezirk Schwaz, Tirol).
Welche Telefonnummer hat die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 7256-200. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing erreichen Sie unter 059133 7256-200. Die Anschrift lautet: Dorf 23f, 6210 Wiesing.
In welchem Bezirk liegt die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing?
Die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing liegt im Bezirk Schwaz (Tirol). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Schwaz.
Gibt es im Bezirk Schwaz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Schwaz sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Autobahnpolizeiinspektion Wiesing auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,4017° N, 11,8026° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.