Lage auf der Karte
Bezirk Schwaz · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Gemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Bezirk
- Bezirk Schwaz
- Bundesland
- Tirol
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Schwaz
- Autobahnpolizeiinspektion WiesingDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion JenbachDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion MayrhofenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Ried/ZillertalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion SchwazDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Strass im ZillertalDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Zell am ZillerDienststelle der Bundespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Telefonnummer hat die Stadtpolizei Schwaz?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 05242 62111. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Stadtpolizei Schwaz erreichen Sie unter 05242 62111.
In welchem Bezirk liegt die Stadtpolizei Schwaz?
Die Stadtpolizei Schwaz liegt im Bezirk Schwaz (Tirol). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Schwaz.
Gibt es im Bezirk Schwaz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Schwaz sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Stadtpolizei Schwaz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,3449° N, 11,7083° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Stadtpolizei Schwaz eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet polizei@schwaz.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.