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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Neuenburg, Schweiz

Poste du Landeron

Die Einrichtung Poste du Landeron ist ein Polizeiposten in Le Landeron im Kanton Neuenburg. Im Kanton Neuenburg verzeichnet der Atlas neun weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Einrichtung Gendarmerie – Marin-Epagnier, etwa 7,3 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Neuenburg · zwölf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Police Neuchâteloise
Bezirk
Neuenburg
Land
Schweiz
In der Nähe

Weitere Einträge: Neuenburg

Alle Einträge: Neuenburg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Einrichtung Poste du Landeron?

Die Anschrift lautet: Rue de la Gare 12, 2525 Le Landeron (Neuenburg).

Welche Telefonnummer hat die Einrichtung Poste du Landeron?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 032 889 62 32. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Poste du Landeron erreichen Sie unter 032 889 62 32. Die Anschrift lautet: Rue de la Gare 12, 2525 Le Landeron.

In welchem Kanton liegt die Einrichtung Poste du Landeron?

Die Einrichtung Poste du Landeron liegt in Le Landeron im Kanton Neuenburg. Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Neuenburg.

Gibt es im Kanton Neuenburg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kanton Neuenburg neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Einrichtung Poste du Landeron auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,0565° N, 7,0668° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist die Einrichtung Établissement de détention La Promenade (etwa 18 km).

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