Lage auf der Karte
Neuenburg · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Polizeiposten
- Träger
- Police Neuchâteloise
- Bezirk
- Neuenburg
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Neuenburg
- Centre d'intervention Neuchâtel (BAP)Polizeiposten
- Gendarmerie – Marin-EpagnierGendarmerieposten
- Polizei La Chaux-de-FondsPolizeiposten
- Police de la Ville / Sécurité urbainePolizeiposten
- Poste de police – Le LoclePolizeiposten
- Poste de police – BoudryPolizeiposten
- Poste de police – FleurierPolizeiposten
- Poste de police – La Chaux-de-FondsPolizeiposten
- Poste de police – CernierPolizeiposten
- Établissement d'exécution des peines de BellevueJustizvollzugsanstalt
- Établissement de détention La PromenadeUntersuchungsgefängnis
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Einrichtung Poste du Landeron?
Die Anschrift lautet: Rue de la Gare 12, 2525 Le Landeron (Neuenburg).
Welche Telefonnummer hat die Einrichtung Poste du Landeron?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 032 889 62 32. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Poste du Landeron erreichen Sie unter 032 889 62 32. Die Anschrift lautet: Rue de la Gare 12, 2525 Le Landeron.
In welchem Kanton liegt die Einrichtung Poste du Landeron?
Die Einrichtung Poste du Landeron liegt in Le Landeron im Kanton Neuenburg. Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Neuenburg.
Gibt es im Kanton Neuenburg weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kanton Neuenburg neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Einrichtung Poste du Landeron auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,0565° N, 7,0668° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist die Einrichtung Établissement de détention La Promenade (etwa 18 km).