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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Arbeitsexternat · Bezirk Dielsdorf, Zürich, Schweiz

Haus Lägern

Das Haus Lägern befindet sich in Regensdorf im Bezirk Dielsdorf (Kanton Zürich). Träger ist der Kanton Zürich; wie überall in der Schweiz ist der Justizvollzug Sache der Kantone. Im Bezirk Dielsdorf verzeichnet der Atlas zwei weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, etwa 280 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Dielsdorf · zehn Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Arbeitsexternat
Träger
Kanton Zürich
Bezirk
Bezirk Dielsdorf
Kanton
Zürich
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Bezirk Dielsdorf

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Haus Lägern?

Die Anschrift lautet: Lindenweg 30, 8105 Regensdorf (Bezirk Dielsdorf, Kanton Zürich).

Kann man erfahren, wer hier untergebracht ist?

Listen der Inhaftierten werden in der Schweiz nicht veröffentlicht, und die Anstalten geben Dritten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel keine Auskunft. Nach einer Festnahme werden die Angehörigen in der Regel von den Behörden benachrichtigt; weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft.

In welchem Bezirk liegt das Haus Lägern?

Das Haus Lägern liegt in Regensdorf im Bezirk Dielsdorf (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Dielsdorf.

Gibt es im Bezirk Dielsdorf weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Dielsdorf zwei weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Haus Lägern auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4353° N, 8,4737° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Haus Lägern eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was für eine Einrichtung ist das Haus Lägern?

Das Haus Lägern ist im Atlas als Arbeitsexternat verzeichnet. Im Arbeitsexternat wohnen Gefangene gegen Ende der Strafe in der Einrichtung und arbeiten tagsüber ausserhalb; es dient der schrittweisen Wiedereingliederung.

Was muss ich bei einem Besuch im Haus Lägern beachten?

Besuche regeln die kantonalen Vollzugsvorschriften und die Hausordnung der Einrichtung; sie müssen in der Regel vorher angemeldet werden. In der Untersuchungshaft braucht jeder Kontakt zudem eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 StPO). Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit und erfragen Sie die Besuchszeiten vorab bei der Einrichtung.

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