Lage auf der Karte
Bezirk Dielsdorf · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Arbeitsexternat
- Träger
- Kanton Zürich
- Bezirk
- Bezirk Dielsdorf
- Kanton
- Zürich
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Dielsdorf
- Justizvollzugsanstalt PöschwiesJustizvollzugsanstalt
- Gefängnis DielsdorfUntersuchungsgefängnis
- Polizeiposten BuchsPolizeiposten
- Polizeiposten DielsdorfPolizeiposten
- Polizeiposten Gemeindepolizei RegensdorfStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten KomPol Ronn (Rümlang/Oberglatt/Niederhasli/Niederglatt)Polizeiposten
- Polizeiposten NiederglattPolizeiposten
- Polizeiposten RegensdorfPolizeiposten
- Polizeiposten RümlangPolizeiposten
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Haus Lägern?
Die Anschrift lautet: Lindenweg 30, 8105 Regensdorf (Bezirk Dielsdorf, Kanton Zürich).
Kann man erfahren, wer hier untergebracht ist?
Listen der Inhaftierten werden in der Schweiz nicht veröffentlicht, und die Anstalten geben Dritten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel keine Auskunft. Nach einer Festnahme werden die Angehörigen in der Regel von den Behörden benachrichtigt; weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft.
In welchem Bezirk liegt das Haus Lägern?
Das Haus Lägern liegt in Regensdorf im Bezirk Dielsdorf (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Dielsdorf.
Gibt es im Bezirk Dielsdorf weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Dielsdorf zwei weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Haus Lägern auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,4353° N, 8,4737° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Haus Lägern eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was für eine Einrichtung ist das Haus Lägern?
Das Haus Lägern ist im Atlas als Arbeitsexternat verzeichnet. Im Arbeitsexternat wohnen Gefangene gegen Ende der Strafe in der Einrichtung und arbeiten tagsüber ausserhalb; es dient der schrittweisen Wiedereingliederung.
Was muss ich bei einem Besuch im Haus Lägern beachten?
Besuche regeln die kantonalen Vollzugsvorschriften und die Hausordnung der Einrichtung; sie müssen in der Regel vorher angemeldet werden. In der Untersuchungshaft braucht jeder Kontakt zudem eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 StPO). Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit und erfragen Sie die Besuchszeiten vorab bei der Einrichtung.