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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Polizeiposten · Bezirk Dielsdorf, Zürich, Schweiz

Polizeiposten Regensdorf

Der Polizeiposten Regensdorf befindet sich im Bezirk Dielsdorf (Kanton Zürich). Im Bezirk Dielsdorf verzeichnet der Atlas sechs weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Gemeindepolizei Regensdorf, etwa 500 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Dielsdorf · zehn Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Polizeiposten
Träger
Kantonspolizei Zürich
Bezirk
Bezirk Dielsdorf
Kanton
Zürich
Land
Schweiz
In der Nähe

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Alle Einträge: Bezirk Dielsdorf

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich der Polizeiposten Regensdorf?

Die Anschrift lautet: Untere Mühlestrasse 1, 8105 Regensdorf (Bezirk Dielsdorf, Kanton Zürich).

Wie erreiche ich den Polizeiposten Regensdorf telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 044 842 34 34. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Den Polizeiposten Regensdorf erreichen Sie unter 044 842 34 34. Die Anschrift lautet: Untere Mühlestrasse 1, 8105 Regensdorf.

In welchem Bezirk liegt der Polizeiposten Regensdorf?

Der Polizeiposten Regensdorf liegt im Bezirk Dielsdorf (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Dielsdorf.

Gibt es im Bezirk Dielsdorf weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Dielsdorf sechs weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Polizeiposten Regensdorf auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,4305° N, 8,4643° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (etwa 780 Meter).

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