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Untersuchungsgefängnis · Bezirk Horgen, Zürich, Schweiz

Gefängnis Horgen

Das Gefängnis Horgen befindet sich im Bezirk Horgen (Kanton Zürich). Träger ist der Kanton Zürich; wie überall in der Schweiz ist der Justizvollzug Sache der Kantone. Im Bezirk Horgen ist keine weitere Einrichtung des Freiheitsentzugs verzeichnet. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt der Polizeiposten Horgen.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Horgen · 15 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Untersuchungsgefängnis
Träger
Kanton Zürich
Bezirk
Bezirk Horgen
Kanton
Zürich
Land
Schweiz
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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Gefängnis Horgen?

Die Anschrift lautet: Burghaldenstrasse 1, 8810 Horgen.

Wie erreiche ich das Gefängnis Horgen telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 043 258 15 51. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.

Kann man erfahren, wer hier untergebracht ist?

Listen der Inhaftierten werden in der Schweiz nicht veröffentlicht, und die Anstalten geben Dritten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel keine Auskunft. Nach einer Festnahme werden die Angehörigen in der Regel von den Behörden benachrichtigt; weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Einrichtung erreichen Sie unter 043 258 15 51.

In welchem Bezirk liegt das Gefängnis Horgen?

Das Gefängnis Horgen liegt im Bezirk Horgen (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Horgen.

Wo liegt das Gefängnis Horgen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,2577° N, 8,5992° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Gefängnis Horgen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Seite des Kantons steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was für eine Einrichtung ist das Gefängnis Horgen?

Das Gefängnis Horgen ist im Atlas als Untersuchungsgefängnis verzeichnet. In Untersuchungs-, Bezirks- und Regionalgefängnissen werden vor allem Untersuchungs- und Sicherheitshaft vollzogen, daneben kurze Freiheitsstrafen.

Was muss ich bei einem Besuch im Gefängnis Horgen beachten?

Besuche regeln die kantonalen Vollzugsvorschriften und die Hausordnung der Einrichtung; sie müssen in der Regel vorher angemeldet werden. In der Untersuchungshaft braucht jeder Kontakt zudem eine Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 235 StPO). Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit und erfragen Sie die Besuchszeiten vorab unter 043 258 15 51.

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