Lage auf der Karte
Bezirk Horgen · 15 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Polizeiposten
- Träger
- Kantonspolizei Zürich
- Bezirk
- Bezirk Horgen
- Kanton
- Zürich
- Land
- Schweiz
Weitere Einträge: Bezirk Horgen
- Polizeiposten Gemeindepolizei KilchbergStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Gemeindepolizei OberriedenStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Gemeindepolizei RichterswilStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Gemeindepolizei RüschlikonStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Gemeindepolizei ThalwilStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten HorgenPolizeiposten
- Polizeiposten Kantonale SeepolizeiPolizeiposten
- Polizeiposten Stadtpolizei AdliswilStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Stadtpolizei HorgenStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten Stadtpolizei WädenswilStadt- oder Gemeindepolizei
- Polizeiposten ThalwilPolizeiposten
- Polizeiposten Verkehrsstützpunkt NeubüelPolizeiposten
- Polizeiposten WädenswilPolizeiposten
- Gefängnis HorgenUntersuchungsgefängnis
Häufig gestellte Fragen
Welche Telefonnummer hat die Einrichtung Kapo ZH - Posten Adliswil?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 041 711 81 11. Rufnummern können sich ändern; massgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 117 (Polizei) oder 112. Eine Anzeige können Sie bei jedem Polizeiposten oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Einrichtung Kapo ZH - Posten Adliswil erreichen Sie unter 041 711 81 11.
In welchem Bezirk liegt die Einrichtung Kapo ZH - Posten Adliswil?
Die Einrichtung Kapo ZH - Posten Adliswil liegt im Bezirk Horgen (Kanton Zürich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Horgen.
Gibt es im Bezirk Horgen weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Horgen 13 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Einrichtung Kapo ZH - Posten Adliswil auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,3127° N, 8,5276° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Polizei führt eine festgenommene Person der Staatsanwaltschaft zu. Beantragt diese Untersuchungshaft, muss der Antrag spätestens 48 Stunden nach der Festnahme beim Zwangsmassnahmengericht eingehen; das Gericht entscheidet innert weiterer 48 Stunden (Art. 224 und 226 StPO). Das nächstgelegene Gefängnis im Atlas ist das Gefängnis Horgen (etwa 8,2 km).