Lage auf der Karte
Magdeburg · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Sachsen-Anhalt
- Kreis
- Magdeburg
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Magdeburg
- Bundespolizei Wache MagdeburgDienststelle der Bundespolizei
- Bundespolizeiinspektion MagdeburgDienststelle der Bundespolizei
- Landesbereitschaftspolizei Sachsen-AnhaltDienststelle der Landespolizei
- Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (Neue Neustadt)Dienststelle der Landespolizei
- Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (Stadtfeld Ost)Dienststelle der Landespolizei
- Polizeihubschrauberstaffel Land Sachsen-AnhaltDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier MagdeburgDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier Magdeburg - RevierkriminaldienstDienststelle der Landespolizei
- Zentrale BußgeldstelleDienststelle der Landespolizei
- Zentraler KriminaldienstDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeiinspektion Magdeburg?
Die Anschrift lautet: Sternstraße 12, 39104 Magdeburg.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Sternstraße 12, 39104 Magdeburg.
In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Magdeburg?
Die Polizeiinspektion Magdeburg liegt in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Magdeburg.
Gibt es in Magdeburg weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Magdeburg 11 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Magdeburg auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 52,1181° N, 11,6264° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.