Lage auf der Karte
Kreis Plön · neun Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Kreis Plön
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Kreis Plön
- Polizei Dienststelle – AschebergDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Bezirksrevier PlönDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Zentralstation SchönbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation HeikendorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation LütjenburgDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation SchwentinentalDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation SchönkirchenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation WankendorfDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeistation Preetz?
Die Anschrift lautet: Gasstraße 11, 24211 Preetz (Kreis Plön, Schleswig-Holstein).
Wie erreiche ich die Polizeistation Preetz telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04342 10770. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Preetz erreichen Sie unter 04342 10770. Die Anschrift lautet: Gasstraße 11, 24211 Preetz.
In welchem Kreis liegt die Polizeistation Preetz?
Die Polizeistation Preetz liegt im Kreis Plön (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Plön.
Gibt es im Kreis Plön weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Plön 8 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeistation Preetz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 54,2329° N, 10,2783° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeistation Preetz eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.