Lage auf der Karte
Bezirk Bludenz · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Bludenz
- Bundesland
- Vorarlberg
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Bludenz
- Autobahnpolizeiinspektion BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Kontrollstelle NüzidersDienststelle der Bundespolizei
- Polizei SonntagDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion BrandDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion GaschurnDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion KlösterleDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion SchrunsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion ThüringenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiposten LechDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei BludenzGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Polizeianhaltezentrum BludenzPolizeianhaltezentrum
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Bezirkspolizeikommando Bludenz?
Die Anschrift lautet: Sparkassenplatz 2, 6700 Bludenz.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Anschrift lautet: Sparkassenplatz 2, 6700 Bludenz.
In welchem Bezirk liegt das Bezirkspolizeikommando Bludenz?
Das Bezirkspolizeikommando Bludenz liegt im Bezirk Bludenz (Vorarlberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bludenz.
Gibt es im Bezirk Bludenz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bludenz zehn weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Bezirkspolizeikommando Bludenz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,1556° N, 9,8212° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.