Lage auf der Karte
Bezirk Bludenz · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Träger
- Polizei Sonntag
- Bezirk
- Bezirk Bludenz
- Bundesland
- Vorarlberg
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Bludenz
- Autobahnpolizeiinspektion BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Bezirkspolizeikommando BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Kontrollstelle NüzidersDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion BrandDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion GaschurnDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion KlösterleDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion SchrunsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion ThüringenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiposten LechDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei BludenzGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Polizeianhaltezentrum BludenzPolizeianhaltezentrum
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizei Sonntag?
Die Anschrift lautet: Boden 57, 6731 Sonntag (Bezirk Bludenz, Vorarlberg).
Welche Telefonnummer hat die Polizei Sonntag?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04359 1338108. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizei Sonntag erreichen Sie unter 04359 1338108. Die Anschrift lautet: Boden 57, 6731 Sonntag.
In welchem Bezirk liegt die Polizei Sonntag?
Die Polizei Sonntag liegt im Bezirk Bludenz (Vorarlberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bludenz.
Gibt es im Bezirk Bludenz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bludenz zehn weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizei Sonntag auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,2395° N, 9,9029° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.