Lage auf der Karte
Bezirk Bludenz · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Bludenz
- Bundesland
- Vorarlberg
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Bludenz
- Autobahnpolizeiinspektion BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Bezirkspolizeikommando BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Kontrollstelle NüzidersDienststelle der Bundespolizei
- Polizei SonntagDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion BrandDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion KlösterleDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion SchrunsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion ThüringenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiposten LechDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei BludenzGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Polizeianhaltezentrum BludenzPolizeianhaltezentrum
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Gaschurn?
Die Anschrift lautet: Zollhäuser 197, 6793 Gaschurn (Bezirk Bludenz, Vorarlberg).
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Gaschurn?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059 133 8103-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Gaschurn?
Die Polizeiinspektion Gaschurn liegt im Bezirk Bludenz (Vorarlberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bludenz.
Gibt es im Bezirk Bludenz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bludenz zehn weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Gaschurn auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 46,9920° N, 10,0223° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Gaschurn eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pi-v-gaschurn@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Gaschurn erreichen Sie unter 059 133 8103-100. Die Anschrift lautet: Zollhäuser 197, 6793 Gaschurn.