Lage auf der Karte
Bezirk Bludenz · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Bludenz
- Bundesland
- Vorarlberg
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Bludenz
- Autobahnpolizeiinspektion BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Bezirkspolizeikommando BludenzDienststelle der Bundespolizei
- Kontrollstelle NüzidersDienststelle der Bundespolizei
- Polizei SonntagDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion BrandDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion GaschurnDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion KlösterleDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion ThüringenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiposten LechDienststelle der Bundespolizei
- Stadtpolizei BludenzGemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Polizeianhaltezentrum BludenzPolizeianhaltezentrum
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Schruns?
Die Anschrift lautet: Wagenweg 4, 6780 Schruns (Bezirk Bludenz, Vorarlberg).
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Schruns?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059 133 8107-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Schruns?
Die Polizeiinspektion Schruns liegt im Bezirk Bludenz (Vorarlberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Bludenz.
Gibt es im Bezirk Bludenz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Bludenz zehn weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Schruns auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,0786° N, 9,9191° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Schruns eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet PI-v-schruns@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Schruns erreichen Sie unter 059 133 8107-100. Die Anschrift lautet: Wagenweg 4, 6780 Schruns.